Beiträge für Tätigkeiten der KSL-Bezirke

Grundsätzlich finanzieren die KSL-Bezirke ihre Tätigkeit durch einen Teil der Mitgliedsbeiträge (derzeit 5,00 Euro). Für diesen Teil bzw. diesen Beitrag kann mit einem Formular angesucht werden. Das Formular finden Sie weiter unten zum Herunterladen oder unter "Formulare".

Darüber hinaus werden Tätigkeiten und Veranstaltungen, die von den KSL-Bezirken (Schulsprengeln) organisiert und durchgeführt werden, unter Berücksichtigung folgender Regelung mit finanziellen Beiträgen unterstützt.

  1. Fortbildungstätigkeit
    Der KSL unterstützt, ergänzend zur institutionellen Lehrer/innenfortbildung, Fortbildungsveranstaltungen der KSL-Bezirke, die nicht im Fortbildungsplan des Landes enthalten sind und die der Persönlichkeitsbildung sowie dem gegenseitigen Austausch und der Unterstützung dienen. Für die Inhalte, Organisation und Durchführung der Fortbildungsveranstaltungen in den Bezirken sind die KSL-Bezirke selbst verantwortlich. Der KSL übernimmt bei einer Mindestanzahl von 12 Teilnehmer/innen 80% der Referentenspesen bis zu einem Höchstbetrag von 600,00 Euro brutto pro Schuljahr und Bezirk. Alle übrigen Ausgaben werden von den jeweiligen Bezirken getragen.
  2. Lehrfahrten
    Der KSL unterstützt Tagesfahrten, die von den  KSL-Bezirken organisiert und durchgeführt werden, bei einer Mindestanzahl von 25 Teilnehmer/innen (KSL-Mitglieder) einmal pro Schuljahr mit einem fixen Beitrag von 200 Euro.
  3. Gesellige und sportliche Veranstaltungen
    Grundsätzlich werden Bezirksveranstaltungen im geselligen und sportlichen Bereich durch die Bezirke selbst finanziert. In begründeten Ausnahmefällen kann um einen Beitrag seitens der Bundeskasse angesucht werden. Der KSL beteiligt sich an der Finanzierung jener Veranstaltungen, die (im Auftrag der Bundesleitung) „landesweit“ angeboten werden (z.B. Wintersporttag, Lehrerwanderung, Lehrerwallfahrt, Volleyball ...).
  4. Ehrung verdienter Lehrpersonen
    Für die Verabschiedung bzw. Ehrung verdienter Lehrpersonen gewährt der KSL einen fixen Beitrag von 80,00 Euro pro geehrtes KSL-Mitglied.

 

Bei allen vier Punkten gilt: Um in den Genuss einer Förderung seitens der Bundeskasse zu kommen, soll  jeweils bis 15. November für das darauffolgende Jahr darum angesucht werden.

 

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