Beiträge für Tätigkeiten der KSL-Bezirke

Grundsätzlich finanzieren die KSL-Sprengel ihre Tätigkeit durch einen Teil der Mitgliedsbeiträge (derzeit 5,00 Euro pro Mitglied). Für diesen Teil bzw. diesen Beitrag kann mit einem Formular angesucht werden. Das Formular finden Sie weiter unten zum Herunterladen oder unter "Formulare".

Darüber hinaus werden Tätigkeiten und Veranstaltungen, die von den KSL-Sprengeln organisiert und durchgeführt werden, unter Berücksichtigung folgender Regelung mit finanziellen Beiträgen unterstützt:

  1. Fortbildungstätigkeit
    Der KSL unterstützt, ergänzend zur institutionellen Fortbildung, Fortbildungsveranstaltungen der KSL-Sprengel, die nicht im Fortbildungsplan des Landes enthalten sind und die der Persönlichkeitsbildung sowie dem gegenseitigen Austausch und der Unterstützung dienen. Für die Inhalte, Organisation und Durchführung der Fortbildungsveranstaltungen in den Sprengeln sind die KSL-Sprengel selbst verantwortlich. Der KSL übernimmt bei einer Mindestanzahl von 12 Teilnehmenden 80% der Referentenspesen bis zu einem Höchstbetrag von 600,00 Euro brutto pro Schuljahr und Sprengel. Alle übrigen Ausgaben werden von den jeweiligen Sprengeln getragen. Es werden nur Anträge angenommen, welche sich an die Honorarsätze des Landes halten.
  2. Veranstaltungen im KSL-Sprengel
    Der KSL unterstützt Lehrfahrten und Veranstaltungen, die von den  KSL-Sprengeln organisiert und durchgeführt werden, bei einer Mindestanzahl von 20 Teilnehmenden (KSL-Mitglieder) einmal pro Schuljahr mit einem Beitrag von 200 Euro. Der Beitrag kann für Eintritte, Führungen und Fahrtkosten genutzt werden. Essens- und andere Verpflegungsspesen kann der KSL nicht bezuschussen. Eine Rechnung, ausgestellt auf den KSL, ist in jedem Fall erforderlich. Das Ansuchen um Beiträge für Tätigkeiten im Sprengel ist vor der Durchführung an den KSL zu stellen, die Rechnungsdaten müssen im KSL-Büro angefordert werden
  3. Ehrung verdienter Lehrpersonen
    Für die Verabschiedung bzw. Ehrung verdienter Lehrpersonen und pädagogischer Fachkräfte des Kindergartens gewährt der KSL einen Beitrag.

 

Bei allen vier Punkten gilt: Um in den Genuss eines Beitrags seitens der KSL-Kasse zu kommen, soll  jeweils bis 15. November für das darauffolgende Jahr darum angesucht werden.

 

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